»Verbundversorgung Berlin Brandenburg« (BKK)

Ein dreiseitiger Versorgungsvertrag mit niedergelassenen Fachärzten der Facharztverbünde (HNO-Ärzte, Gynäkologen, Chirurgen/Orthopäden, Augenärzte), Anästhesisten, Pathologen, Hausärzten, Vertragskrankenhäusern, den beteiligten Betriebskrankenkassen und der nfu. Dies ist ein Integrationsvertrag nach §140 a-ff SGB V.

Der Vertrag wurde im Jahr 2004 geschlossen und seitdem mehrfach aktualisiert.

Er umfasst sämtliche operative Eingriffe in den Bereichen:

  • ambulant
  • ambulant plus (ambulante Operation mit kurzzeitiger Unterbringung)
  • stationär

Die ambulanten Operationen können in einem durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) zugelassenen OP-Raum Ihrer Wahl durchgeführt werden. Für den Operateur muss eine Zulassung zum ambulanten Operieren nach §115b SGB V vorliegen.

Darüber hinaus können durch hierzu qualifizierte HNO-Ärzte Leistungen der Hyposensibilisierung innerhalb des Vertrages erbracht werden.

Für Gynäkologen besteht die Möglichkeit im Rahmen des Teilsegments "Schwangerschaft und Geburt" spezielle Leistungen (z.B. Test auf Schwangerschaftsdiabetes, Toxoplasmosescreening und B-Strepptokokken-Test) zu erbringen.

Qualitätssicherungsmaßnahmen nach AQS sind verpflichtend.

Die Abrechnung dieses Vertrages übernimmt die Convema Versorgungsmanagement GmbH. Versorgungsgebiete sind Berlin und Brandenburg.