Tonsillotomie (KKH)
Der Tonsillotomie-Vertrag KKH ist ein Versorgungsvertrag zwischen der nfu.netzwerk für unternehmensberatung und der Kaufmännische Krankenkasse – KKH.
Es ist ein Integrationsvertrag nach §140 a-ff SGB V.
Er umfasst die Behandlung der Tonsillenhyperplasie mittels Laser oder Radiofrequenz-Therapie einschließlich der Nachbehandlung.
Die ambulanten Operationen können in einem durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) zugelassenen OP-Raum Ihrer Wahl durchgeführt werden. Für den Operateur muss eine Zulassung zum ambulanten Operieren nach §115b SGB V und einige weitere Teilnahmevoraussetzungen ( z.B. Mindestoperationszahlen) vorliegen.
Die Abrechnung dieses Vertrages übernimmt die nfu.services GmbH.
Versorgungsgebiet ist das Bundesland Berlin (Arztsitz).
Kooperationspartner:
- Kaufmännische Krankenkasse - KKH
- Teilnahme für Ärzte
- Mitglieder des HNO-Verbund-Berlin e.V. (zum Aufnahmeantrag),
die ihre KV-Zulassung in Berlin haben,
die die Tonsillotomie mittels Laser oder Radiofrquenztherapie anbieten, sowie HNO-Ärzte, die die Nachbehandlung übernehmen,
und eine Dienstleistungsvereinbarung mit nfu.services GmbH geschlossen haben.
- Mitglieder des HNO-Verbund-Berlin e.V. (zum Aufnahmeantrag),