Tonsillotomie (HEK)

Der Tonsillotomie-Vertrag (HEK) ist ein Versorgungsvertrag nach § 140a SGB V zwischen dem HNO-Verbund-Berlin e.V. und der Hanseatischen Krankenkasse (HEK).

Der Vertrag wurde im Jahr 2016 geschlossen.

Er umfasst die Behandlung der Tonsillenhyperplasie mittels Laser oder Radiofrequenz-Therapie einschließlich der Nachbehandlung. 

Die ambulanten Operationen können in einem durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) zugelassenen OP-Raum Ihrer Wahl durchgeführt werden. Für den Operateur muss eine Zulassung zum ambulanten Operieren nach §115b SGB V und einige weitere Teilnahmevoraussetzungen ( z.B. Mindestoperationszahlen) vorliegen.

Die Abrechnung dieses Vertrages übernimmt die nfu.services GmbH.

Versorgungsgebiet ist das Bundesland Berlin.

Kooperationspartner:

  • Hanseatische Krankenkasse (HEK)
     
  • Teilnahme für Ärzte
    • Mitglieder des HNO-Verbund-Berlin e.V. (zum Aufnahmeantrag),
      die ihre KV-Zulassung in Berlin haben,
      die die Tonsillotomie mittels Laser oder Radiofrquenztherapie anbieten, sowie HNO-Ärzte, die die Nachbehandlung übernehmen,
      und eine Dienstleistungsvereinbarung mit nfu.services GmbH geschlossen haben.