Tonsillotomie (HEK)
Der Tonsillotomie-Vertrag (HEK) ist ein Versorgungsvertrag nach § 140a SGB V zwischen dem HNO-Verbund-Berlin e.V. und der Hanseatischen Krankenkasse (HEK).
Der Vertrag wurde im Jahr 2016 geschlossen.
Er umfasst die Behandlung der Tonsillenhyperplasie mittels Laser oder Radiofrequenz-Therapie einschließlich der Nachbehandlung.
Die ambulanten Operationen können in einem durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) zugelassenen OP-Raum Ihrer Wahl durchgeführt werden. Für den Operateur muss eine Zulassung zum ambulanten Operieren nach §115b SGB V und einige weitere Teilnahmevoraussetzungen ( z.B. Mindestoperationszahlen) vorliegen.
Die Abrechnung dieses Vertrages übernimmt die nfu.services GmbH.
Versorgungsgebiet ist das Bundesland Berlin.
Kooperationspartner:
- Hanseatische Krankenkasse (HEK)
- Teilnahme für Ärzte
- Mitglieder des HNO-Verbund-Berlin e.V. (zum Aufnahmeantrag),
die ihre KV-Zulassung in Berlin haben,
die die Tonsillotomie mittels Laser oder Radiofrquenztherapie anbieten, sowie HNO-Ärzte, die die Nachbehandlung übernehmen,
und eine Dienstleistungsvereinbarung mit nfu.services GmbH geschlossen haben.