Versorgungsvertrag der KKH in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern

Ein dreiseitiger Versorgungsvertrag mit niedergelassenen Fachärzten des Chirurgisch/Orthopädischen-Verbund-Berlin e.V., niedergelassener Anästhesisten und der Kaufmännischen Krankenkasse - KKH (KKH), sowie der nfu.services GmbH. Dies ist ein Integrationsvertrag nach §140 a-ff SGB V.

Der Vertrag wurde im Jahr 2011 geschlossen und seitdem jährlich angepasst.

Er umfasst über 1.000 verschiedene ICD/OPS- Kombinationen, die bisher überwiegend stationär behandelt wurden und nunmehr ambulant erbracht werden können. 

Die ambulanten Operationen können in einem durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) zugelassenen OP-Raum Ihrer Wahl durchgeführt werden. Für den Operateur muss eine Zulassung zum ambulanten Operieren nach §115b SGB V vorliegen.

Qualitätssicherungsmaßnahmen nach AQS sind verpflichtend.

Die Abrechnung dieses Vertrages übernimmt die nfu.services GmbH.

Versorgungsgebiete sind Bundesländer Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.

Kooperationspartner:

  • Kaufmännische Krankenkasse - KKH:
  • Teilnahme für Ärzte:
    • Chirurgen und Orthopäden über die Mitgliedschaft im Chirurgisch/Orthopädischen-Verbund-Berlin e.V. (auch für Ärzte ausserhalb Berlins) und Dienstleistungsvereinbarung mit nfu.services GmbH  (zum Aufnahmeantrag)
    • Anästhesisten über Dienstleistungsvereinbarung mit nfu.services GmbH