Versorgungsvertrag der KKH in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern
Ein dreiseitiger Versorgungsvertrag mit niedergelassenen Fachärzten des Chirurgisch/Orthopädischen-Verbund-Berlin e.V. und der Kaufmännischen Krankenkasse - KKH (KKH), sowie der nfu.services GmbH. Dies ist ein Integrationsvertrag nach §140a SGB V.
Der Vertrag wurde im Jahr 2011 geschlossen und seitdem jährlich angepasst, zuletzt zum 01.01.2025.
Er umfasst über 1.000 verschiedene ICD/OPS- Kombinationen, die bisher überwiegend stationär behandelt wurden und nunmehr ambulant erbracht werden können.
Die ambulanten Operationen können in einem durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) zugelassenen OP-Raum Ihrer Wahl durchgeführt werden. Für den Operateur muss eine Zulassung zum ambulanten Operieren nach §115b SGB V vorliegen.
Die Abrechnung dieses Vertrages übernimmt die nfu.services GmbH.
Versorgungsgebiete sind die Bundesländer Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.
Kooperationspartner:
- Kaufmännische Krankenkasse - KKH:
- Facharztverbünde:
- Teilnahme für Ärzte:
Chirurgen und Orthopäden über die Mitgliedschaft im Chirurgisch/Orthopädischen-Verbund-Berlin e.V. (auch für Ärzte ausserhalb Berlins) und Kooperationsvereinbarung mit der nfu.services GmbH (zum Aufnahmeantrag)
