Versorgungsvertrag der KKH in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern
Ein dreiseitiger Versorgungsvertrag mit niedergelassenen Fachärzten des Chirurgisch/Orthopädischen-Verbund-Berlin e.V., niedergelassener Anästhesisten und der Kaufmännischen Krankenkasse - KKH (KKH), sowie der nfu.services GmbH. Dies ist ein Integrationsvertrag nach §140 a-ff SGB V.
Der Vertrag wurde im Jahr 2011 geschlossen und seitdem jährlich angepasst.
Er umfasst über 1.000 verschiedene ICD/OPS- Kombinationen, die bisher überwiegend stationär behandelt wurden und nunmehr ambulant erbracht werden können.
Die ambulanten Operationen können in einem durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) zugelassenen OP-Raum Ihrer Wahl durchgeführt werden. Für den Operateur muss eine Zulassung zum ambulanten Operieren nach §115b SGB V vorliegen.
Qualitätssicherungsmaßnahmen nach AQS sind verpflichtend.
Die Abrechnung dieses Vertrages übernimmt die nfu.services GmbH.
Versorgungsgebiete sind Bundesländer Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.
Kooperationspartner:
- Kaufmännische Krankenkasse - KKH:
- Facharztverbünde:
- Teilnahme für Ärzte:
- Chirurgen und Orthopäden über die Mitgliedschaft im Chirurgisch/Orthopädischen-Verbund-Berlin e.V. (auch für Ärzte ausserhalb Berlins) und Dienstleistungsvereinbarung mit nfu.services GmbH (zum Aufnahmeantrag)
- Anästhesisten über Dienstleistungsvereinbarung mit nfu.services GmbH