Abrechnung Hybrid-DRG nach § 115f SGB V

Die nfu.services GmbH übernimmt die Abrechnung von Hybrid-DRG Leistungen, die von niedergelassenen Ärzten erbracht werden, für alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland nach der jeweils aktuell gültigen “Technische Anlage Hybrid-DRG-AV” gemäß § 115f Absatz 4 Satz 1 und 3 des SGB V.

Die Erfassung der Abrechnungsdaten erfolgt online über eine webbasierte Erfassungsmaske. Die jeweils in dem Jahr gültigen Diagnose- und Prozedurencodes sind selbstverständlich aktuell hinterlegt. Die Erfassung der Daten unterliegt höchsten Sicherheitsstandards und wird in Deutschland gehostet.

Die Auszahlung der Hybrid-DRG-Vergütungen erfolgt getrennt nach beteiligten Leistungserbringern nach einem zwischen den beteiligten Ärzten individuell vereinbarten Verteilungsschlüssel.

Die Abrechnungsgebühr beträgt 1,8% zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer. 

Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.

Sie erreichen uns telefonisch unter 030 - 65 66 77 88 oder per E-Mail irene.tell(ad)nfu-berlin.de